Direkt zum Inhalt

Ausstellungsbezogener Leihverkehr

Leihobjekt

Sammlungsobjekte des Museums für Naturkunde Berlin (MfN) können außer zur wissenschaftlichen Bearbeitung auch für öffentliche Ausstellungen zeitlich befristet entliehen werden.

Anfrage

Eine offizielle Leihanfrage sollte mit ausreichend zeitlichem Vorlauf schriftlich erfolgen. Bitte senden Sie Ihr Schreiben, zusammen mit einem (Kurz-)Exposé zur geplanten Ausstellung, an:

leihverkehr.ausstellung@mfn.berlin

Über diese E-Mail-Adresse erreichen Sie unsere zuständigen Mitarbeiter:innen, die gerne den Kontakt zum Fachpersonal der einzelnen Sammlungen herstellen.

Als leihgebende Institution behalten wir uns in Hinblick auf Transport- und Handhabungsrisiken das Recht vor, Leihanfragen abzulehnen, z.B. wenn die Objekte zu zerbrechlich, nur schwer oder gar nicht in ähnlicher Form wiederbeschaffbar oder wissenschaftlich zu wertvoll sind. Sammlungsobjekte werden nicht zu Dekorationszwecken, als Kunstobjekte oder als Requisite an Theater, Kino, Fernsehen und zu ähnlichen Nutzungen ausgeliehen.

Die Leihe unterliegt dem Gesetz zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz – KGSG). Die entliehenen Objekte bleiben Eigentum des MfN. Nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen/ CITES geschützte Arten werden nur in Übereinstimmung mit geltenden Rechtsbestimmungen für grenz­überschreitenden Verkehr verliehen. Für Präparate des Anhangs A der EG-Verordnung 338/97 (streng geschützte Exemplare) kann u.U. eine EG‑Vermarktungsgenehmigung notwendig werden. Leihobjekte dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an dritte Personen oder Institutionen weitergegeben werden.

Bei einem positiv beantworteten Leihgesuch wird Ihnen ein Leihvertrag durch das MfN ausgestellt.

Bearbeitung / Vertragsmodalitäten

Zur Bearbeitung Ihrer Leihanfrage füllen Sie bitte einen Fragebogen zu Ihrem Leihgesuch aus und übersenden Sie diesen, zusammen mit einem aktuellen Facility Report oder näheren Informationen zum Ausstellungsort, ebenfalls an: leihverkehr.ausstellung@mfn.berlin

Die Bedingungen unter denen die Leihobjekte transportiert und präsentiert werden dürfen, bestimmen wir als leihgebende Institution. Sie, als leihnehmende Institution, müssen sich nach diesen Vorgaben richten und eine sachgemäße Behandlung der Objekte sicherstellen.

Die allgemeinen Leihbedingungen finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Ausstellungsprojekt!