Direkt zum Inhalt

Besuchendenordnung

Blick vom Foyer in den Sauriersaal des Museums für Naturkunde

Das Museum für Naturkunde Berlin heißt alle Besuchenden herzlich willkommen.

Wir stehen für Vielfalt. Wir distanzieren uns entschlossen und nachdrücklich von rassistischem Gedankengut und jeglicher Form von Diskriminierung. Zuwiderhandlungen werden nicht geduldet und zur Anzeige gebracht. 
Das Museum für Naturkunde präsentiert in seinen Ausstellungsräumen Natur- und Kulturgüter von höchstem Rang und ermöglicht seinen Besuchenden die unmittelbare Begegnung mit wertvollen Objekten der Sammlungen.

Beim Besuch des Museums müssen daher folgende Vorschriften eingehalten werden:

Öffnungszeiten

Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen. Aus begründeten Anlässen (z.B. Schulferien, Feiertage, Events u.ä.) können Sonderregelungen getroffen werden.

Eintrittsgeld für Dauerausstellungen

Die Eintrittsgelder werden vom Stiftungsrat des Museums festgelegt. Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen. Freien Eintritt haben folgende Personen:

  • Vorschulkinder, Kinder unter 6 Jahren
  • bis zu zwei Lehrkräfte, Erzieher:innen, die eine Schulklasse, Kinder- oder Jugendgruppe begleiten
  • ICOM-Mitglieder:innen (Internationaler Museumsrat, International Council of Museums)
  • Mitglieder:innen der WFTGA (the World Federation of Tourist Guide Associations)
  • Mitgliedskarten-Inhabende des Deutschen Museumsbundes
  • Angemeldete Gruppen von Studierenden der Berliner Universitäten und Hochschulen, die im Rahmen einer Lehrveranstaltung das Museum besuchen
  • Inhabende eines gültigen Presseausweises
  • Beschäftigte anderer Berliner Museen, die sich als solche ausweisen
  • im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitpersonen von Schwerbehinderten
  • Geflüchtete und Willkommensklassen, die sich als solche ausweisen

Aus besonderem Anlass und für einen befristeten Zeitraum kann die Leitung des Museums für Naturkunde einem bestimmten Personenkreis Eintrittsermäßigungen gewähren bzw. anlässlich von Sonderausstellungen einen Aufschlag auf den Eintrittspreis festlegen.

Garderobe

Vor Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten sind Taschen und Rucksäcke (größer als A4), Stöcke, Schirme u. dgl. an der Garderobe abzugeben oder in den vorhandenen Schließfächern einzuschließen. Im Zweifelsfall entscheidet darüber das Aufsichtspersonal. Für Wertgegenstände, die sich in der abgegebenen Garderobe befinden, wird eine Haftung seitens des Museums für Naturkunde ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt unentgeltlich.

Verhalten in den Ausstellungen

  • Das Berühren von Ausstellungsgegenständen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Ausstellung erlaubt wird, sie zu beschädigen oder zu verunreinigen ist untersagt.
  •  In den Ausstellungsräumlichkeiten darf nicht gegessen oder getrunken werden (ausgenommen ist die Versorgung von Babys sowie das Trinken von alkoholfreien Getränken aus verschließbaren Behältnissen).
  • Das Rauchen ist in allen Gebäuden des Museums untersagt.
  • Das Mitbringen von Tieren in die Ausstellungsräume ist untersagt (ausgenommen sind Assistenz- und Blindenführhunde mit entsprechendem Nachweis).
  • Alle Besuchenden haben sich in den Ausstellungsräumlichkeiten so zu verhalten, dass andere Besuchende nicht gestört werden. Lehrkräfte, Gruppenleiter:innen und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Insbesondere sind sie auch für die Einhaltung dieser Besuchendenordnung verantwortlich.
  • Kindern unter zehn Jahren kann der Besuch des Museums für Naturkunde nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet werden.

Foto- und Videoaufnahmen

Das Fotografieren bzw. Filmen ist ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Aus Sicherheitsgründen ist das Benutzen von Scheinwerfern und Kabeln nicht gestattet. Die Verwendung von Stativen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Pressestelle. Aufnahmen für kommerzielle Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung der Museumsleitung und sind über die Pressestelle zu stellen. Die Genehmigung kann mit Auflagen und mit der Festlegung zur Zahlung eines Entgelts verbunden sein.

Führungen durch die Ausstellungen

Führungen durch die Ausstellungen dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die durch das Museum dafür autorisiert sind. Ausnahme ist die Betreuung von Schulklassen durch deren Lehrpersonal. Für eine fachkundige Führung von Gruppen und Personen durch die Guides des Museums ist eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich. Für Führungen durch die Ausstellungen wird neben dem Eintrittspreis ein Führungsentgelt erhoben

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist angewiesen und befugt, für die Einhaltung der Besuchendenordnung zu sorgen. Bei Verletzung der Besucherordnung kann ein weiterer Aufenthalt im Museum entschädigungslos untersagt werden. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Diese Anordnungen können in besonderen Gefahrensituationen auch über die Verhaltensanweisungen hinausgehen, die in dieser Besuchendenordnung bereits konkret aufgelistet sind. Die Museumsleitung kann bei Besuchenden, die wiederholt die Regelungen der Besuchendenordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals missachten, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und sie vom weiteren Besuch des Museums für Naturkunde ausschließen.

Haftung

Das Museum haftet nicht für Schäden, die den Besuchenden in den Ausstellungsräumen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Museums vorliegt.

Die Besuchenden haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die von ihnen verursachten Schäden in vollem Umfang. Die Besuchenden haften für alle durch das Missachten der Besuchendenordnung entstandenen Aufwendungen und Schäden.
Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Auslösen der Alarmvorrichtungen trägt die dafür verantwortliche besuchende Person die entstehenden Kosten.

Wir weisen darauf hin, dass Sie sich im Falle eines Verlustes von Wertgegenständen an den Infocounter oder das Aufsichtspersonal oder an info@mfn.berlin wenden können. 

Jede Person, die das Museum für Naturkunde besucht, erkennt mit dem Erwerb der Eintrittskarte die vorliegende Besuchendenordnung an. Bei Nichtbeachtung dieser Ordnung behält sich das Museum für Naturkunde Maßnahmen vor, die zur Herstellung der Ordnung führen bzw. der Schadensbegrenzung dienen.

Berlin, den 23.05.2024